Beihilfe für Beamte

Beihilfe für Beamte ist die direkte Zusage Ihres Dienstherren zur Übernahme Ihrer Vorsorge und Gesundheitskosten. Die Beihilfe ist gestaffelt nach Beihilfesätzen unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation und Dienststellung.

Für Beamte gibt es ein eigenes System der Krankheits­vorsorge

Der Bund und die 16 Bundesländer haben gegenüber Ihren Beamten eine Fürsorgepflicht, der Sie in Form der Beihilfe für Beamte nachkommen. Dieses staatliche Fürsorgesystem deckt einen Teil der entstehenden Gesundheitskosten ab. Dieser Teil der Fürsorge wird als Beihilfehöhe bezeichnet und variiert je nach Bundesland und Familienstand zwischen 50% und 80%. Für welche Leistungen eine anteilige Kostenübernahme erfolgt, ist in den Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt. Zumeist liegt der Umfang aber deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfe ist der Abschluss einer privaten Versicherung, die die verbleibenden Gesundheitskosten übernimmt. Natürlich ist für jeden Beamten auch ein Verbleib als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich. Mehrleistungen aus der Beihilfe entfallen dann aber in der Regel.

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In wenigen Fällen können Sie über die Beihilfe für Beamte den anteiligen Zuschuss bei einer gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen , wenn Ihre GKV nicht alle Kosten einer Behandlung übernimmt. Allerdings leisten die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Fall nicht den Anteil der Beihilfe für Beamte, da die Versicherungen zwar eine vollständige Absicherung der notwendigen Gesundheitskosten in Höhe von 100% anbieten, aber nur gesetzliche Regelleistungen übernehmen.

Beihilfe gibt es auch für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Bedenken sollte man dabei, dass in der GKV generell nur 100% der Kosten versichert werden können. Dadurch entfallen die Leistungen durch die Beihilfe automatisch. In der PKV hingegen müssen lediglich die prozentualen Restkosten abgesichert werden, die die Beihilfe nicht übernimmt. Zudem profitieren Beamtenanwärter in der PKV von speziellen Anwärtertarifen, die nicht nur mehr Leistungen als eine gesetzliche Krankenversicherung bieten, sondern auch besonders günstig ausfallen.

Beihilfe für Kinder von Beamten und Pensionäre

Zur Veranschaulichung ein paar kurze Beispiele: Die Beihilfe für Beamte übernimmt die Hälfte Ihrer Kosten. Dann sollten Sie die Restkosten in Höhe von 50% über eine private Krankenversicherung (PKV) abdecken. Kinder von Beamten haben in der Regel einen Beihilfesatz von 80%. Somit müssen noch 20% des Betrags durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Sind Sie Pensionär und hatten in der Zeit vor Ihrem Ruhestand einen Beihilfesatz von 50%, erhöht sich dieser ab dem Tag Ihrer Pensionierung auf 70%. So müssen in vielen Bundesländern Pensionäre nur noch 30% Restkosten durch Ihre Krankenversicherung absichern. Gleichzeitig sinken bei den Pensionären in fast allen Bundesländern die Beiträge zur Krankenversicherung mit zunehmendem Alter.

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Tarifwechsel innerhalb der privaten Kranken­versicherung

Ab dem 1. Januar 2016 werden die Leitlinien in vollem Um­fang von allen teilnehmenden Versicherungs­unternehmen umgesetzt. Die Wahlfreiheit und der individuelle Versicherungs­schutz gehören zu den großen Pluspunkten der privaten Kranken­versicherung. Damit die Privatversicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Versicherungsbranche Leitlinien zum unternehmens­internen Tarifwechsel erarbeitet.

Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Bera­tung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarif­wechsel. Die nun vorliegenden Leitlinien erläutern und konkreti­sieren nicht nur die geltende Rechtslage, sondern gehen auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungs­vertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.

Tariföffnungs­aktion bei Erstverbeamtung

Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe für Beamte haben, empfehlen wir Ihnen in fast allen Fällen, sich für eine private Kranken­versicherung zu entscheiden. Da die gesetzlichen Krankenkassen wie eingangs erwähnt nur eine Absicherung in voller Höhe und auf dem Niveau der gesetzlichen Regelversorgung anbieten, kämen Sie in einer GKV nicht in den Genuss, Beihilfe in Anspruch nehmen zu können.

Ein Großteil der privaten Kranken­versicherungen hat sich zusammen­geschlossen und für alle Beamten ein besonderes Angebot kreiert. Über die sogenannte Tariföffnungs­aktion des Verbandes der privaten Kranken­versicherer (PKV) erhält jede verbeamtete Person einmalig die Möglichkeit, unabhängig von ihrer medizinischen Vorgeschichte eine PKV abzuschließen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Lebenszeit. Beamte im Referendariat oder Beamte auf Widerruf sind hiervon ausgeschlossen.

Wichtig: Um von der Tariföffnungs­aktion Gebrauch zu machen, muss Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Erst­verbeamtung erfolgen! Verpasst man diese Möglichkeit, ist ohne Gesundheitsprüfung kein Wechsel mehr in die private Kranken­­versicherung möglich. Im Rahmen der TÖA sind leider nicht alle Tarife versicherbar, so dass es durchaus kleine Leistungs­lücken geben kann. In der Regel ist dieser Versicherungs­­schutz trotzdem deutlich komfortabler als bei einem gesetzlichen Versicherer. Wir von Beihilfe-Partner beraten Sie in Ihrem individuellen Fall gerne, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Dabei vergleichen wir für Sie alle privaten Versicherer mit Beihilfe­­tarifen.

Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Krankenversicherung?