Für diese Berufe kommt Beihilfe in Frage

Vor allem verbeamteten Personen wie Lehrern ist Beihilfe ein Begriff. Doch auch Referendare, Richterinnen und Richter oder Professorinnen und Professoren können davon profitieren.

Welcher Berufsgruppe gehören Sie an?

Hier erläutern wir Ihnen die besonderen Bestimmungen und Einzelheiten der Beihilfe­vorschriften unserer Kunden. Wir beraten seit vielen Jahren erfolgreich Lehrer, Anwärter, Polizisten, Richter, Professoren und viele mehr. Gehören Sie zu einer dieser Berufsgruppen, können Sie mit einer privaten Krankenversicherung viel Geld sparen und gleichzeitig bessere Leistungen erwarten.
Lehrerin Klassenzimmer Schüler Unterricht

Beihilfe für Lehrer

Eine unserer Hauptkundengruppen sind Lehrer. Wir beraten darüber hinaus auch angehende Lehrer bei der richtigen Auswahl ihrer Krankenversicherung zu vergünstigten Ausbildungs­konditionen. Diese können teilweise bis zu einem Eintrittsalter von 41 Jahren gewährt werden.

Referendar Tafel Schulklasse Unterricht

Beihilfe für Anwärter und Referendare

Während Ihrer Ausbildung als Referendarin oder Referendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Für entstandene Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt sich Ihr Dienstherr im Rahmen der der individuellen Beihilfe. Wir beraten Sie, welche Krankenversicherung für Sie eine optimale Leistung bietet.

Beihilfe für Richter Justizbemater Schreibtisch Kugelschreiber Waage Hammer

Richter und Justizbeamte

Nach § 2 BhV sind beihilfeberechtigte Personen auch Richter oder Beamte des Justizdienstes. Der Beamte und seine Familienangehörigen sind ab dem Tag der Ernennung oder Vereidigung ebenfalls beihilfeberechtigt. Es gelten die entsprechenden Beihilfevorschriften der Bundesländer oder des Bundes.

Professor Universität Hörsaal Studenten Vorlesung

Beihilfe für Professoren

Professoren und Bürgermeister haben teilweise gemeinsam, dass Sie in einem meist späteren Lebensabschnitt zu der Gruppe der beihilfeberechtigten Personen zählen. Einige sind schon zuvor unter anderem als Lehrer oder als Beamter beschäftigt gewesen, andere sind quasi "über Nacht" direkt berechtigt für die finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Welche Vorteile diese Berufsgruppen mit der Beihilfe erwarten können, erfahren Sie mit einem Klick auf den nächsten Button.

Polizei Einsatz Beihilfe

Feuerwehr- und Polizeibeamte

Beamte der Polizei oder der Feuerwehr erhalten ebenfalls Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge. Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikant und gefährlich ist.

Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Krankenversicherung?