Ruhestands­planung für Beamte

Für Beamte und beihilfeberechtigte Personen ergibt sich aufgrund der Fürsorge durch den Dienstherren eine deutlich veränderte Ruhestands­planung als es unter anderem für Angestellte und gesetzlich krankenversicherte Personen der Fall ist.

Die Ruhestandsplanung für Beamte beginnt nicht erst mit der Pensionierung

Häufig bemerken wir den Fall, dass Beamte oder weitere unserer Kunden während ihres aktiven Berufslebens keine oder eine nur unzureichende Planung der Altersvorsorge treffen. Unsere Kunden sind dabei Lehrer, Polizisten, Professoren, Richter oder Anwärter. Die Ruhestandsplanung für Beamte beginnt bestenfalls schon mit dem Referendariat, also so früh wie möglich.
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Wir beraten Sie in ganz Deutschland zu Ihrer Alters­vorsorge

Kinder von Beamten sind in der Regel immer beihilfeberechtigt. Doch irgendwann kommt für jede verbeamtete Mutter oder jeden verbeamteten Vater der Zeitpunkt, dass sich ihre oder seine Kinder selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. In den einzelnen Bundesländern ist die Versorgung während Ihrer aktiven Dienstzeit unterschiedlich geregelt. So behält ein Beamter mit drei oder mehr Kindern in Thüringen auch nach dem Wegfall der Beihilfe für seine Kinder auf den Rest seiner Dienstlaufzeit den Beihilfesatz von 70%. Die Regelung für Beamte in Nordrhein-Westfalen sehen in einem solchen Fall ganz anders aus.

Dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, dass es deutschlandweit in den Bundesländern die unterschiedlichsten Beihilferegelungen gibt. Auch in Ihrem verdienten Ruhestand sind die Behilfesätze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In eine eine optimale Ruhestandsplanung für Beamte fließen sehr viele Variablen, die kaum möglich in einem Satz zu nennen sind. So sind unter anderem der Beginn Ihrer Verbeamtung, Ihre Besoldungsgruppe oder auch individuelle Vorerkrankungen äußerst wichtig für eine professionelle Beratung.

Frühzeitig mit der Planung beginnen

Häufig bemerken wir den Fall, dass Beamte oder weitere unserer Kunden während ihres aktiven Berufslebens keine oder eine nur unzureichende Planung der Altersvorsorge treffen. Das kann in vielen Fällen zu deutlichen Lücken im Ruhestand führen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich auch besonders mit den Themen Vorruhestand, Frühverrentung oder Dienstunfähigkeit vertraut machen sollten. Für Heilfürsorge­empfänger geben wir Empfehlungen bezüglich Ihrer kleinen Anwartschaft bei einem Versicherer Ihrer Wahl ab, damit bei Pensionierung die Aktivierung des Versicherungsvertrages ohne Gesundheitsprüfung erfolgen kann. In vielen Fällen raten wir von der deutlich teureren, großen Anwartschaft ab. Zwar sind die Beiträge zur Krankenversicherung im Alter dann deutlich geringer. Jedoch wäre der Effekt, das Geld in einen Sparvertrag anzulegen, in der Regel größer. Auch hier kann eine kurze Berechnung unter Einbeziehung Ihrer aktuellen Lebenslage erfolgen. Gerne beraten wir Sie selbstverständlich auch hier hingehend professionell, diskret und unabhängig.

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